Inklusion
Seit dem Schuljahr 2013/14 ist unsere Schule, aufsteigend ab Klasse 1, eine inklusive Schule. Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nehmen, mit Einverständnis der Eltern, am Unterricht und Klassenleben teil und erhalten, sofern nötig, eigene Aufgaben, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen. In einem Gutachten werden diese Bedingungen festgelegt. In einer Förderkommission, an der die betroffenen Eltern teilnehmen, wird über das Gutachten und über den Lernort des Kindes beraten. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung oder ggfs. die Ablehnung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs fällt die Landesschulbehörde Meppen. Über die Fortsetzung oder eventuell über die Aufhebung des Unterstützungsbedarfs entscheidet wiederum die Landesschulbehörde nach einem erneuten Gutachten und einer Förderkommission der Schule.